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Seit der Einführung des Systems der Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat die Entwicklung der Informationstechnologie zur Entstehung neuer Designs geführt, die nicht durch physische Erzeugnisse verkörpert sind. Die Definition der als Designs schutzfähigen Erzeugnisse sollte auch solche Erzeugnisse eindeutig einschließen, die in einem physischen Objekt verkörpert sind, die in einer grafischen Darstellung visualisiert sind oder in der räumlichen Anordnung von Gegenständen erkennbar werden, die eine Gestaltung eines Innen- oder Außenraums bilden sollen. In diesem Zusammenhang sollte anerkannt werden, dass Animationen wie die Bewegung oder die Zustandsänderung der Merkmale eines Erzeugnisses zur Erscheinungsform von Designs beitragen können, insbesondere bei Designs, die nicht in einem physischen Objekt verkörpert sind.
„Design“ die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich aus den Merkmalen, insbesondere den Linien, Konturen, Farben, der…
Ein Unionsdesign besteht nicht an den Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen…
Ein Design besteht nicht an Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind.
„Design“ die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich aus den Merkmalen, insbesondere den Linien, Konturen, Farben, der Gestalt,…
Für die Verwirklichung der Ziele des Binnenmarkts ist es erforderlich, dass die Bedingungen für die Begründung eines eingetragenen Designs in allen…
Technologische Innovationen sollten nicht durch den rechtlichen Designschutz für Designs, die ausschließlich aus technisch bedingten Merkmalen oder aus der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.