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Mit der Verordnung (EU) 2026/249 wurde eine TAC für Seezunge in den ICES-Divisionen 8c, 8d und 8e, den Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern des Gebiets 34.1.1 des Fischereiausschusses für den östlichen Zentralatlantik (CECAF) für 2026 und für 2027 festgesetzt. Nach Angaben des ICES werden in diesem Gebiet hauptsächlich drei Arten von Seezunge gefangen: Seezunge (Solea solea), Senegal-Seezunge (Solea senegalensis) und Sandzunge (Pegusa lascaris). Der in der TAC genannte wissenschaftliche Name lautet „Solea spp.“, welcher nicht Sandzunge umfasst. In der Vergangenheit wurde Sandzunge jedoch als der Gattung Solea zugehörig angesehen. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte der in der TAC genannte wissenschaftliche Name durch „Solea spp. und Pegusa lascaris“ ersetzt werden, um auch Sandzunge einzuschließen.
In den ICES-Divisionen 8c, 8d, 8e und in den Untergebieten 9 und 10 sowie in den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 werden drei verschiedene Arten von Seezunge im…
(1) Darf nur in den Unionsgewässern von 4 gefangen werden (SOL/*04-C.). Art: Seezunge Solea solea Gebiet: 6; Unionsgewässer und internationale Gewässer von 5b;…
(2) Zusätzlich zu dieser TAC können die Mitgliedstaaten, die über eine Quote für Seezunge in Gebiet VIIa verfügen, einvernehmlich beschließen, insgesamt 7…
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Seezunge Solea solea Gebiet: 7b und 7c (SOL/7BC.) Frankreich 6 Irland 36…
(1) Diese Menge darf nur in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIa, IIIb, IIIc und IIId gefangen werden. Art: gemeine Seezunge Solea solea Gebiet: II und IV…
(2) Besondere Bedingung: Davon dürfen nicht mehr als 461 t im Gebiet IIIa gefangen werden. Art: Gemeine Seezunge Solea solea Gebiet: VI; Vb (EU- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.