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Um die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und den nationalen Abwicklungsbehörden innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus weiter zu stärken, sollte der Ausschuss in seiner Präsidiumssitzung den Ausschuss in seiner Plenarsitzung zu Leitlinien, allgemeinen Anweisungen und anderen Instrumenten mit allgemeiner Geltung innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus konsultieren, in denen festgelegt wird, wie der Ausschuss die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 anzuwenden gedenkt.
Der Ausschuss nimmt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Abwicklungsbehörden wahr. In Zusammenarbeit mit den nationalen Abwicklungsbehörden…
Das Verfahren für die Durchführung von Konsultationen zu Leitlinien, allgemeinen Anweisungen und anderen Instrumenten mit allgemeiner Geltung innerhalb des…
Der Ausschuss sollte in seiner Präsidiumssitzung alle Beschlüsse bezüglich Abwicklungsverfahren vorbereiten und diese Beschlüsse im größtmöglichen Umfang…
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus sollte auf den Rahmenvorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU beruhen. Der Ausschuss…
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse sollte der Ausschuss die nationalen Abwicklungsbehörden anweisen…
der Ausschuss in seiner Präsidiumssitzung legt dem Ausschuss in seiner Plenarsitzung einen Entwurf des Instruments vor;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.