Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Verfahren für die Durchführung von Konsultationen zu Leitlinien, allgemeinen Anweisungen und anderen Instrumenten mit allgemeiner Geltung innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus sollte unter Berücksichtigung der bestehenden Verfahren für die Durchführung von Konsultationen im Einklang mit dem in Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 genannten Rahmen verstanden werden. Sind in diesem Rahmen bereits spezifische Regelungen für Leitlinien und allgemeine Anweisungen vorgesehen, so sollten diese bestehenden Verfahren gegebenenfalls zusätzlich zu dem neuen Konsultationsverfahren angewandt werden.
die Durchführung von Konsultationen gemäß dem in Absatz 2a genannten Verfahren zu Leitlinien, allgemeinen Anweisungen und anderen Instrumenten mit allgemeiner…
Annahme von Abwicklungsbeschlüssen und Anwendung von in dieser Verordnung genannten Abwicklungsinstrumenten im Einklang mit den einschlägigen Verfahren und…
Folgender Buchstabe wird angefügt: „f) die Durchführung von Konsultationen gemäß dem in Absatz 2a genannten Verfahren zu Leitlinien, allgemeinen Anweisungen und…
Um die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und den nationalen Abwicklungsbehörden innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus weiter zu stärken, sollte…
Nach Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften…
Damit die sachgemäße Auslegung und Umsetzung der Anforderungen in der Richtlinie 2008/98/EG erleichtert wird, sollten Leitlinien für diese Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.