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Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres für die Körperschaft sowie für ihre Sondervermögen, getrennt nach den gebildeten Abrechnungsverbänden, jeweils einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Jahresabschlüsse müssen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und sind zu erläutern.
Die Jahresabschlüsse bestehen jeweils aus
den Ergebnisrechnungen,
den Vermögensrechnungen,
den Bilanzen,
den Anhängen.
Den Jahresabschlüssen sind als Anlagen die Rechenschaftsberichte beizufügen. Anlagenübersichten sollen nach Bedarf beigefügt werden.
Die Jahresabschlüsse sollen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt werden.