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In den Rechenschaftsberichten sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Körperschaft und der Sondervermögen so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dazu sind ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Dabei sind erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sowie vom Vorjahr zu erläutern. Entsprechendes gilt für die Positionen der Bilanzen, bei denen erhebliche Abweichungen gegenüber den Vorjahrespositionen zu erläutern sind.
Außerdem haben die Rechenschaftsberichte eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu enthalten.
In den Rechenschaftsberichten soll auch auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, eingegangen werden.