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Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes hat ein Rechnungsprüfungsamt.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Durchführung von Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Es untersteht im Übrigen unmittelbar der Direktorin oder dem Direktor.
Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wird durch den Gesamtverwaltungsbeirat bestellt und abberufen. Sie oder er muss Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sein und darf mit der Direktorin oder dem Direktor, der Leiterin oder dem Leiter der Finanzverwaltung sowie der Kassenverwalterin oder dem Kassenverwalter und der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter weder bis zum dritten Grad verwandt noch bis zum zweiten Grad verschwägert oder durch Ehe oder Lebenspartnerschaft verbunden sein.
Die Leiterin oder der Leiter und die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes dürfen Zahlungen weder anordnen noch ausführen.