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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Verordnung über Aufgaben, Aufbau und Verwaltung der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes vom 28. Januar 1976 (Amtsbl. S. 118), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. März 2005 (Amtsbl. S. 502), außer Kraft.