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Die Ausbildung dauert 18 Monate.
Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, soweit Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen entstehen. Bei der Entscheidung der Ausbildungsbehörde ist der Ausbildungsstand zu berücksichtigen.
Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist…
Die Ausbildung kann in besonderen Fällen, vor allem wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist, im Einvernehmen mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer in…
Die Ausbildung dauert einschließlich der Prüfung zwei Jahre.
Die Ausbildung dauert einschließlich der Prüfung zwei Jahre, unbeschadet des § 9.
Die Ausbildung dauert unbeschadet des § 8 drei Jahre. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Bachelorprüfung, die zugleich Laufbahnprüfung ist. Die…
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.