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Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Die Verantwortung für die Ausbildung in der Schule trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Leitungen des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schule arbeiten im Interesse der Ausbildung zusammen.
Für die Ausbildung gelten die Regelungen der OVP, insbesondere die der §§ 11 bis 13 und des § 28 OVP entsprechend, soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrkräfteausbildung. Die…
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrkräfteausbildung; die Verantwortung für die…
Die zuständige Ausbildungsleiterin oder der zuständige Ausbildungsleiter trägt für die Durchführung der praktischen Ausbildung Sorge.
Die zuständige Ausbildungsleiterin oder der zuständige Ausbildungsleiter trägt für die Durchführung der praktischen Ausbildung Sorge.
Die zuständige Ausbildungsleiterin oder der zuständige Ausbildungsleiter trägt für die Durchführung der praktischen Ausbildung Sorge.
Für die ordnungsgemäße Ausbildung ist die Leitung des Betriebes oder der Einrichtung verantwortlich. Die Ausbildung kann in anderen Betrieben oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.