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Angehörige einer betrieblichen Feuerwehr sind verpflichtet, aktiv Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln. Dazu haben sich die Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr gemäß § 32 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz jährlich fachlich fortzubilden.
In gleichem Maße ist es Verpflichtung eines jeden ehrenamtlichen Angehörigen, aktiv seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln. Die im…
Angehörige der Feuerwehr haben jährlich eine fachbezogene feuerwehrtechnische Fortbildung zu absolvieren. Teil 5 Durchführung der Abwehrmaßnahmen Kapitel 1:…
Die Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr sind so auszubilden, dass die Anforderungen an die notwendigen Ausbildungsqualifikationen des Anerkennungs-…
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln und insbesondere an Fortbildungen in dienstlichem…
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sind verpflichtet, sich selbstständig beruflich fortzubilden und an der dienstlichen Fortbildung…
Die Teilnahme an Lehrgängen am Institut der Feuerwehr NRW ist ebenso wie bei Angehörigen der Einsatzabteilung möglich und setzt die Einwilligung der Leiterin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.