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Eine Betriebsfeuerwehr kann ausschließlich aus nebenberuflichen Einsatzkräften bestehen.
Eine anerkannte Werkfeuerwehr kann ausschließlich aus hauptberuflichen Einsatzkräften bestehen.
Eine angeordnete Werkfeuerwehr besteht mindestens in der im Anordnungsbescheid festgelegten Sollstärke aus hauptberuflichen Einsatzkräften.
Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen…
Hauptberufliche Kräfte Anzahl, Qualifikationen; Verstärkungskräfte (z. B. Werkschutz), die für die Werkfeuerwehr im Einsatzfall ergänzende Einsatzkräfte…
Die Wahrnehmung von Funktionen innerhalb der betrieblichen Feuerwehr darf nur durch Personen erfolgen, die über die funktionsbezogen notwendige Qualifikation…
Ein Einsatz von feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten ist entsprechend ihrer Laufbahnzugehörigkeit mittels Nachweis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 möglich.
Die Personalstärke der Werkfeuerwehr wird im Anerkennungsbescheid festgelegt. Sie richtet sich nach den sich aus dem Bedarfs- und Entwicklungsplan ergebenden…
Eine Werkfeuerwehr wird in der Regel mit betriebs- oder einrichtungseigenen Kräften gebildet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.