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Gemäß § 16 Absatz 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist der zuständigen Gemeinde Gelegenheit zur Teilnahme an der Brandverhütungsschau zu geben. Diese erhält nach Ablauf der gemäß § 39 Absatz 3 festzulegenden Fristen, spätestens jedoch ein Jahr nach Durchführung der Brandverhütungsschau, einen Bericht über die Ergebnisse der Brandverhütungsschau und die erfolgte Mängelbeseitigung. Bei Gefahr im Verzug ist eine unverzügliche Weitergabe des Berichts an die Gemeinde sicherzustellen.
Zur Unterstützung der Durchführung der Brandverhütungsschau dürfen auch Angehörige der Werkfeuerwehr eingesetzt werden, die über eine Führungsausbildung zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer und zur Brandschutztechnikerin oder zum Brandschutztechniker verfügen. Die Qualifikation ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang für Brandschutztechnikerinnen und Brandschutztechniker am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen oder einer vergleichbaren Einrichtung eines anderen Landes nachzuweisen.
Soweit bauaufsichtliche wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gemäß § 26 Absatz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Gelegenheit zu geben, diese Prüfung gemeinsam mit der Brandverhütungsschau der Werkfeuerwehr durchzuführen. Zur frühzeitigen Information zu Terminen der Brandverhütungsschau kann der Jahresplan nach § 39 Absatz 7 dienen.
Die Betrieb oder die Einrichtung archiviert die Berichte der Brandverhütungsschauen zur Dokumentation und Einsichtnahme durch die Bezirksregierung und durch die zuständige Gemeinde. Teil 10 Übergangsvorschrift und Inkrafttreten
Die Brandverhütungsschau ist eine Aufgabe der Gemeinde. Sie wird von Personen durchgeführt, die mindestens über eine Gruppenführerausbildung und die…
Auf Antrag des Betriebes oder der Einrichtung kann die Bezirksregierung unter den Voraussetzungen des § 38 die Werkfeuerwehr nach Anhörung der örtlich…
Bei Betrieben mit Werkfeuerwehr wird die Gefahrenverhütungsschau von der Werkfeuerwehr durchgeführt. Der Zeitpunkt ist mindestens vier Wochen vorher der…
In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehren obliegen den Werkfeuerwehren die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Öffentliche…
Die Angehörigen der Werkfeuerwehr, die zur Durchführung der Brandverhütungsschau ermächtigt sind, müssen mindestens über eine Befähigung für die Laufbahngruppe…
Melde-, Anzeige- und Informationsverpflichtungen für die gemeinsame Werkfeuerwehr richten sich nach Teil 7. Teil 9 Ermächtigung zur Durchführung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.