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Die Inhalte der Einführungslehrgänge ergeben sich aus der Anlage 1.
Während der praktischen Einweisung sind die Beamtinnen und Beamten mit den Aufgaben der angestrebten Laufbahn exemplarisch vertraut zu machen. Die Beamtinnen und Beamten durchlaufen während der Qualifizierung zwei unterschiedliche Sachgebiete. Ein Wechsel der Bezirksregierung ist grundsätzlich nicht erforderlich. In einem Sachgebiet soll eine Einführung in Basisaufgaben erfolgen und in dem anderen Sachgebiet in eine Fach- oder Expertenaufgabe.
Aufgrund besonderer persönlicher Umstände besteht die Möglichkeit, die praktische Einweisung in Teilzeit durchzuführen. Über die Durchführung der praktischen Einweisung in Teilzeit und die damit verbundene Verlängerung der Dauer entscheidet das Ministerium in Abstimmung mit der Bezirksregierung und der Ausbildungsleitung der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Ausbildungsleitung.
einem dreimonatigen Einführungslehrgang und
einen mindestens drei Monate dauernden Einführungslehrgang, der von einem Bildungsträger nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wird und
Die zur Qualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten leisten eine zweijährige Einführungszeit ab. Sie legen die Qualifizierungsprüfung ab, die der…
Der Zeitraum der Qualifizierung beträgt mindestens ein Jahr. Nach erfolgreicher Qualifizierung ist eine Prüfung abzulegen, die der Laufbahnprüfung zu…
Der Zeitraum einer Qualifizierung nach Absatz 1 beträgt mindestens zehn Monate. Er umfasst eine exemplarische praktische Einweisung in Aufgaben der angestrebten…
Beamtinnen und Beamte, deren Facharbeit während der Qualifizierung mit „ausreichend“ bewertet wurde, nehmen im Anschluss an die Qualifizierung an einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.