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Die Qualifizierung gemäß § 21 Absatz 1 der Laufbahnverordnung besteht aus
einem dreimonatigen Einführungslehrgang und
einer siebenmonatigen praktischen Einweisung in die Aufgaben der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in einem Veranlagungsbezirk eines Finanzamtes.
Die Zeit der praktischen Einweisung verlängert sich bis zum Beginn des Aufstiegslehrgangs (§ 4).
Im Einführungslehrgang wird der Unterricht in den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Fächern erteilt. Während der praktischen Einweisung sind die Beamtinnen und Beamten mit den Aufgaben der angestrebten Laufbahn exemplarisch vertraut zu machen.
einer insgesamt sieben Monate dauernden praktischen Einweisung in die Aufgaben der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2.
Der Zeitraum einer Qualifizierung nach Absatz 1 beträgt mindestens zehn Monate. Er umfasst eine exemplarische praktische Einweisung in Aufgaben der angestrebten…
einen mindestens drei Monate dauernden Einführungslehrgang, der von einem Bildungsträger nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wird und
einer einen Monat dauernden exemplarischen praktischen Einweisung in Aufgaben der Ämter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Justizdienstes,
Der Zeitraum der Qualifizierung beträgt mindestens ein Jahr. Nach erfolgreicher Qualifizierung ist eine Prüfung abzulegen, die der Laufbahnprüfung zu…
Die zur Qualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten leisten eine zweijährige Einführungszeit ab. Sie legen die Qualifizierungsprüfung ab, die der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.