Vorsorg/RehaSiVbgVerlV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 Vorsorg/RehaSiVbgVerlVInkrafttretenVerordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlussformel