§ 48 Abs. 3 LBesG NRWBesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Stellenzulagen nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 16 nicht teil, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 2 Abs. 3 Nr. 7 BesAnpG SL 2017Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2017 und 2018 vom 21. Juni 2017*
die Leistungsbezüge nach § 10 Absatz 1 bis 3 des Saarländischen Besoldungsgesetzes, soweit sie als dynamisch erklärt worden sind,
§ 2 Abs. 2 Nr. 7 BesAnpG SL 2013Gesetz Nr. 1811 zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2013 und 2014 Vom 26. Juni 2013
die Leistungsbezüge nach § 10 Absatz 1 bis 3 des Saarländischen Besoldungsgesetzes, soweit sie als dynamisch erklärt worden sind,
§ 2 Abs. 4 Nr. 2 BesAnpG SL 2024Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025 Vom 24. April 2024*)
die in festen Beträgen ausgewiesenen Zuschüsse zum Grundgehalt nach den Nummern 1 und 2 und die allgemeine Stellenzulage nach Nummer 2b der Vorbemerkungen der…