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Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle durch ein besonderes parlamentarisches Gremium. Dieses übt auch die parlamentarische Kontrolle der Beschränkungsmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 bis 14 aus. Im Haushaltsgesetzgebungsverfahren wird aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes die Bewilligung von Ausgaben, die nach einem geheimzuhaltenden Wirtschaftsplan bewirtschaftet werden sollen, von der Einwilligung des Kontrollgremiums zu dem Wirtschaftsplan abhängig gemacht.
Das Kontrollgremium übt seine Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag ein neues Kontrollgremium gewählt hat.
Aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes wird die Bewilligung von Ausgaben, die nach einem geheimzuhaltenden Wirtschaftsplan bewirtschaftet werden sollen, im…
Die Kommission richtet ein Kontrollkonto ein, um die kumulierten Abweichungen nach oben und nach unten der festgestellten Nettoausgaben vom Nettoausgabenpfad…
Das Kontrollgremium erstattet dem Landtag jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen nach § 10 Absatz 1…
Die Verwaltungskontrollen haben sich unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Datenbanken auf alle Elemente zu erstrecken, die im Rahmen von…
Die Kontrollstellen werden an der Durchführung des Kontrollverfahrens im Land Nordrhein-Westfalen beteiligt, indem sie nachfolgende Aufgaben wahrnehmen:
Bei beliehenen Tätigkeiten der Kontrollstelle erfolgt die Überwachung im Rahmen der Fachaufsicht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.