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Bezüge sind die monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge einschließlich Sonderzahlung.
Für die Ermittlung der monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge kommt es auf die Erfüllung von Mindestdienst- oder -bezugszeiten nicht an.
1Eine Sonderzahlung ist zu berücksichtigen, wenn und soweit sie der wechselnden Person im Jahr ihres Ausscheidens zusteht oder ohne Dienstherrenwechsel zustehen würde. 2Sie ist als Monatsbetrag anzusetzen.
Bezüge sind die monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge einschließlich Sonderzahlung.
Bezüge sind die monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge einschließlich Sonderzahlung.
Die monatlichen Sonderzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von laufenden dauerhaften Versorgungsbezügen werden in den Bezugsmonaten jeweils in der Höhe…
Die Sonderzahlungen gelten nicht als Teil des Ruhegehaltes und stellen keine Versorgungsbezüge im Sinne des § 2 des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes…
die zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die jährlichen Sonderzahlungen im Haushaltsjahr der bei dem Mitglied beschäftigten Angehörigen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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