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Untersuchungsstellen haben alle erforderlichen Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung auf eigene Kosten vorzunehmen und auf Anfrage dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nachzuweisen. Die Analytische Qualitätssicherung (AQS) erstreckt sich jeweils auf das gesamte Untersuchungsverfahren.
Untersuchungsstellen unterliegen derlaufenden Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Dieses führt innerhalb des Zulassungszeitraumes einmal ein Wiederholaudit durch. Bei Hinweisen auf Verschlechterung der Analysenqualität kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jederzeit außerplanmäßige Laboraudits durchführen.