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Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ sind die Prüfungsleistungen beider Prüfungsbereiche einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil das arithmetische Mittel zu berechnen.
Im Prüfungsteil „Betriebliches Management“ sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: Aus den einzelnen Bewertungen der Situationsaufgabe und der Simulation einschließlich Reflexion des Konfliktgesprächs wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 12 Absatz 1 Nummer 1,
die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach § 12 Absatz 1 Nummer 2.
die Bewertung der Situationsaufgabe mit 60 Prozent und
die Bewertung der Simulation einschließlich Reflexion des Konfliktgesprächs mit 40 Prozent.
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ stellen der Bericht, die Präsentation und das Fachgespräch insgesamt eine Prüfungsleistung dar. Sie ist ganzheitlich zu bewerten.
die Bewertung für die Situationsaufgabe nach § 21 mit 15 Prozent und
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 21 und
die Bewertung für die Situationsaufgabe nach § 21 mit 15 Prozent und
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 21 und
Im schriftlichen Prüfungsteil sind die beiden Teilprüfungen der betrieblichen Situationsbeschreibung nach § 3 Absatz 3 zu bewerten. Aus den beiden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.