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Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident veröffentlicht den Volksantrag mit dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf einschließlich Begründung im Sächsischen Amtsblatt.
Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident veröffentlicht das Volksbegehren mit dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf einschließlich Begründung…
Der Landtagspräsident veröffentlicht den zulässigen Volksantrag mit Begründung.
den Wortlaut des Volksbegehrens mit dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf einschließlich Begründung und das Datum der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt,
Die Entscheidungsformel des Verfassungsgerichtshofes wird vom Landtagspräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Sachsen bekannt gemacht.“
Ist dem Antrag stattgegeben worden (§ 24 Abs. 4 und 5), so veröffentlicht der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat den Antrag und die Entscheidung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.