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Dem Fachbereichsrat gehören an
der Fachbereichsleiter als Vorsitzender,
der Stellvertreter,
die Fachgruppenleiter,
ein vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport bestimmter Vertreter,
zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der Lehrkräfte des Fachbereichs,
zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden des Fachbereichs,
für den Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst zwei Vertreter der Gemeinden und ein Vertreter der Gemeindeverbände,
ein von dem zuständigen Minister bestellter Vertreter, ausgenommen für den Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst.
§ 7 Abs. 2 gilt entsprechend.