Gesetze
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Zentrale Organe der Fachhochschule sind
der Rektor,
das Konzil.
Organe der Fachbereiche sind
der Fachbereichsleiter,
der Fachbereichsrat.
Die Kollegialorgane geben sich Geschäftsordnungen. Die Geschäftsordnungen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport.
Die Kollegialorgane tagen in nicht öffentlichen Sitzungen. Sie sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.