Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters dürfen ablehnen
Geistliche und Religionsdiener,
Schöffen und andere ehrenamtliche Richter,
Personen, die zwei Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig gewesen sind,
Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen,
Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,
Personen, die die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht haben.
In besonderen Härtefällen kann außerdem auf Antrag von der Übernahme des Amtes befreit werden.
Schöffen und andere ehrenamtliche Richter,
Absatz 3 gilt sinngemäß in den Fällen des § 20 Abs. 2.
§ 22 Nr. 3 findet in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg auch mit der Maßgabe Anwendung, daß in der öffentlichen Verwaltung ehrenamtlich tätige Personen…
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen
ehrenamtliche Richter.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement