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Das für Schule zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für die investiven Kosten
gemäß § 2 Absatz 1 in Höhe von
51 800 000 Euro bis spätestens 1. März 2022,
103 600 000 Euro bis spätestens 1. März 2023,
103 600 000 Euro bis spätestens 1. März 2024 und
gemäß § 2 Absatz 2 in Höhe von
103 600 000 Euro bis spätestens 1. März 2025,
37 336 600 Euro bis spätestens 1. Dezember 2025 und
211 404 900 Euro bis spätestens 1. März 2026.
Das für Schule zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für die jährlich wiederkehrenden Kosten ab dem Jahr 2024 jährlich bis spätestens 1. März. Abweichend von Satz 1 wird der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2025 in Höhe von 7 760 000 Euro bis spätestens 1. März 2025 und in Höhe von 1 309 400 Euro bis spätestens 1. Dezember 2025 geleistet.
Der Betrag ist in Höhe von 400 000,- DM zu Beginn des Haushaltsjahres 1960, in Höhe von 460 000,- DM zu Beginn des Haushaltsjahres 1961 fällig.
Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt.
das Kalenderjahr 2025 insgesamt 24,16 Millionen Euro und
11.994.160 Euro
ab dem Jahr 2025 in Höhe von 1 519 917,00 Euro.
gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung bei Beträgen bis zu 10.000 EUR zu erlassen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.