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Auf die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung der Universität des Saarlandes finden die Vorschriften der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (APOgD) vom 7. August 1980 (Amtsbl. S. 829)[3] in der jeweiligen Fassung entsprechende Anwendung.