Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Dienstes in der Verwaltung der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes finden die Vorschriften der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (APOgD) vom 13. April 2004 (Amtsbl. S. 988) in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
Die fachwissenschaftliche Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes in der Verwaltung der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes wird dem Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst der Fachhochschule für Verwaltung übertragen.