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Die Rechtsaufsicht über die Saarländische Verwaltungsschule führt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Die Vorschriften über die Kommunalaufsicht sind entsprechend anzuwenden.
Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes erfolgt durch das Landesverwaltungsamt.