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Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das Innenministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung…
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für Inneres zuständige Ministerium.
Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das für Kommunales zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.