§ 1 WaffVerbZonV SLVerordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Saarland Vom 20. Februar 2025Verbot des Führens von Waffen und MessernZitatstelleInnerhalb der in der Anlage bestimmten Gebiete ist das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes und von Messern verboten (Waffenverbotszonen).Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Saarland Vom 20. Februar 2025
§ 1 WMV VO NRWVerordnung über das Verbot des Führens von Waffen und MessernVerbot des Führens von WaffenZitatstelle…Verordnung bestimmten Gebiete und angegebenen Zeiten ist das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 5…Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern
§ 11 AWVAußenwirtschaftsverordnungGenehmigungserfordernisse für die Verbringung von GüternZitatstelleMunition im Sinne des § 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 und 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz,…Außenwirtschaftsverordnung
§ 15 SächsPVDGSächsisches PolizeivollzugsdienstgesetzIdentitätsfeststellung, Prüfung von BerechtigungsscheinenZitatstelle…die durch Rechtsverordnung nach § 42 des Waffengesetzes das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes verboten oder beschränkt worden ist, oderSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
§ 16 WaffGWaffengesetzErwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur BrauchtumspflegeZitatstelle…genannten Schusswaffen sowie von sonstigen zur Brauchtumspflege benötigten Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 einem verantwortlichen Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung unter den Voraussetzungen…Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
§ 25c AWaffVAllgemeine Waffengesetz-VerordnungErwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechenZitatstelle…verbracht. Im Übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes.Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
§ 27 WaffGWaffengesetzSchießstätten, Schießen durch Minderjährige auf SchießstättenZitatstelle…Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der…Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
§ 42 WaffGWaffengesetzVerbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für VerbotszonenZitatstelle…Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
§ 42 WaffGWaffengesetzVerbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für VerbotszonenZitatstelle…Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie…Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
§ 42 WaffGWaffengesetzVerbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für VerbotszonenZitatstelleDie Landesregierungen können durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 und von Messern verbieten oder beschränken wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass…Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
§ 42b WaffGWaffengesetzVerbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für VerbotszonenZitatstelle…durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 und von Messern zu verbieten oder zu beschränken, wenn das Verbot oder die Beschränkung zur…Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
§ 57a SächsPVDGSächsisches PolizeivollzugsdienstgesetzAnwendungen zur automatisierten Verarbeitung von an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen offen erhobenen personenbezogenen Daten, VerordnungsermächtigungZitatstelleMustern bezogen auf Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes, Messer und gefährliche Gegenstände.Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz