§ 8 Abs. 2 Nr. 3 WaffRGDatenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
die jeweils erforderlichen Daten nach § 6 Absatz 1.
§ 2a Abs. 4 WaffRGDVVerordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes
§ 2 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.
§ 11 WaffRGUnterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
Verändert eine Waffenbehörde durch eine Datenübermittlung an die Registerbehörde Daten, die im Waffenregister gespeichert sind, unterrichtet die Registerbehörde…
§ 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffRGVerordnungsermächtigung
zum Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Waffenbehörden,
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffRGProtokollierungspflicht bei der Speicherung
zur Auskunftserteilung an die betroffene Person,