§ 24 Abs. 1 Nr. 4 WaffRGDatenübermittlung für statistische Zwecke
die Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister.
§ 12 Abs. 3 WaffRGProtokollierungspflicht bei der Speicherung
Die Registerbehörde darf die Protokolldaten nur zu den folgenden Zwecken verarbeiten: Die Registerbehörde hat zu gewährleisten, dass die Protokolldaten vor…
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 WaffRGDatenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
den Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister (§ 5) und
§ 5 Nr. 8 WaffRGAnlass für die Verarbeitung im Waffenregister
der Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 eine verantwortliche Person nach § 10 Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes benennt oder
§ 10 Abs. 1 WaffRGZuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
Die Waffenbehörden sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich, die diese nach den §§ 8 und 9 an die Registerbehörde übermitteln und…