Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gemeinsame Förderung erstreckt sich auf die Finanzierung der dem KWF nach seiner Satzung obliegenden Aufgaben von überregionaler Bedeutung auf dem Gebiet der Waldarbeit und Forsttechnik.
Das KWF hat seine Aufgaben auf dem Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland wahrzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten in den neuen Bundesländern ist es notwendig, dass das KWF für die Jahre 1992, 1993 und 1994 eine Außenstelle - im Folgenden „KWF-Außenstelle“ genannt - in Potsdam-Bornim einrichtet.