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Die Vertragspartner können einzeln oder gemeinsam dem KWF zur Durchführung bestimmter Aufgaben zusätzliche Mittel (Projektförderung) zuwenden.
Auch Dritte können dem KWF zur Durchführung bestimmter Aufgaben zusätzliche Mittel (Projektförderung) zuwenden.
Die Finanzierung der Projektförderung muss ohne Inanspruchnahme von Mitteln der institutionellen Förderung der Vertragspartner gesichert sein. Die Durchführung der in der Satzung des KWF festgelegten Aufgaben darf auf Grund der Durchführung bestimmter Aufgaben (Projektförderung) keine Einschränkung erfahren. Die Vertragspartner sind über die Durchführung einer Projektförderung zu unterrichten.