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Die Abschlussprüfung erfolgt in einem gestreckten Prüfungsverfahren (gestreckte Abschlussprüfung) und besteht aus sechs Teilen: Die gestreckte Abschlussprüfung enthält sowohl schriftliche als auch mündliche Teile. Die mündlichen Teile können auch praktische Elemente umfassen. Darüber hinaus werden die Jahresnoten der Klassenstufe 10 beziehungsweise der Klassenstufe 11 an den jeweiligen Förderschulen einbezogen.
eine Landeszentrale Vergleichsarbeit in dem Prüfungsfach Deutsch,
eine Landeszentrale Vergleichsarbeit in dem Prüfungsfach Mathematik,
eine Landeszentrale Vergleichsarbeit in dem Prüfungsfach 1. Fremdsprache,
eine Präsentationsprüfung,
eine Projektprüfung,
eine individuelle Prüfungsleistung.