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Die Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Mittleren Schulabschlusses) an den in § 1 genannten Schulen bildet den Abschluss der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit dieser Schulen im auf den mittleren Bildungsabschluss bezogenen Bildungsgang. In der Abschlussprüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass sie oder er die Kompetenzen erreicht hat, die in den Lehrplänen für den auf den mittleren Bildungsabschluss (Mittleren Schulabschluss) bezogenen Unterricht an den in § 1 genannten Schulen vorgegeben sind. Die Aufgabenstellungen tragen der Praxis- und Anwendungsbezogenheit des auf den mittleren Bildungsabschluss (Mittleren Schulabschluss) bezogenen Unterrichts Rechnung.