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Die Abschlussprüfung erfolgt in einem gestreckten Prüfungsverfahren (gestreckte Abschlussprüfung) und besteht aus fünf Teilen: Die gestreckte Abschlussprüfung enthält sowohl schriftliche als auch mündliche Teile. Die mündlichen Teile können auch praktische Elemente umfassen. Darüber hinaus werden die Jahresnoten der Klassenstufe 9 beziehungsweise der Klassenstufe 10 an den jeweiligen Förderschulen einbezogen.
eine Landeszentrale Vergleichsarbeit in dem Prüfungsfach Deutsch,
eine Landeszentrale Vergleichsarbeit in dem Prüfungsfach Mathematik,
eine Präsentationsprüfung,
eine Projektprüfung,
eine individuelle Prüfungsleistung.