§ 53 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
Die Ergebnisse des schriftlichen Abiturprüfungsteils sind den Prüflingen spätestens drei Schultage vor Beginn der zusätzlichen mündlichen Prüfung bekannt zu…
§ 12 Abs. 6 PO-Externe-A NRWVerordnung über die Abiturprüfung für Externe
Nach der abschließenden Bewertung der schriftlichen Arbeiten werden die Ergebnisse dem Prüfling mindestens drei Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfungen im…
§ 42 GOS-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung gegebenenfalls einschließlich der Ergebnisse des fach-/sportpraktischen Prüfungsteils sowie gegebenfalls die…
§ 63 Abs. 1 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Die mündlichen Prüfungen in den Abiturprüfungsfächern P4 und P5 werden frühestens am zweiten Tag nach Beendigung der schriftlichen Prüfungen durchgeführt.
§ 35 Abs. 1 APO-BFS-GTBVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung (APO-BFS-GTB) Vom 14. Juli 2023*)
Spätestens eine Woche vor Beginn der mündlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 werden den Prüflingen die Ergebnisse der schriftlichen…