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Für das Land Rheinland-Pfalz erbringt die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft die in Anlage 1, die Bestandteil dieses Verwaltungsabkommens ist, aufgeführten Teilaufgaben für das Saarland. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft evaluiert den für die einzelnen Teilaufgaben gemäß Anlage 1 kalkulierten Aufwand anhand des tatsächlichen Aufwands im Jahr 2014 und passt die Kalkulation gegebenenfalls an. Ziel ist es, durch Synergieeffekte ab 2015 die Teilaufgaben gemäß Anlage 1 mit einem geringeren Personalaufwand zu erbringen.
Die Außenaufnahmen gemäß Position 4 der Anlage 1 übernimmt die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft für 50 v. H. der Stichprobenpunkte im Saarland. Das Saarland teilt der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft rechtzeitig vor Beginn der Außenaufnahmen schriftlich mit, um welche Stichprobenpunkte es sich dabei handelt. Die übrigen Stichprobenpunkte erhebt das Saarland selbstständig und teilt der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft rechtzeitig für die Durchführung der Auswertung schriftlich die ermittelten Daten mit.