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Im Jahr 2014 zahlt das Saarland dem Land Rheinland-Pfalz für die erbrachten Teilaufgaben den in der Anlage 1 hergeleiteten Betrag zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Ab 2015 weist die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft jährlich die tatsächlich für das Saarland erbrachten Teilaufgaben nach und berechnet den vom Saarland zu zahlenden Erstattungsbetrag. Für die Ermittlung der Personalkosten, getrennt nach Laufbahngruppen, werden die jeweils aktuellen Kostenverrechnungssätze der Oberfinanzdirektion Koblenz, Spalte Durchschnittliche Personalkosten, zugrunde gelegt.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt jährlich durch die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft nach Vorlage des abgestimmten Waldzustandsberichts bis zum 31. März des Folgejahres eine Rechnung an das für Forsten zuständige Ministerium des Saarlandes.
Der jährliche Erstattungsbetrag des Saarlandes beträgt höchstens 36.000,- Euro einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sollte der Erstattungsbetrag nicht ausreichen, um die Ausgaben der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft für die Durchführung aller Teilaufgaben gemäß Anlage 1 zu decken, kann die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Absprache mit dem für Forsten zuständigen Ministerium des Saarlandes den Leistungsumfang nach § 2 entsprechend kürzen.