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Nähere Beschreibung des Wasserschutzgebiets:
Die Fassungsbereiche der Bohrungen wurden mit roter Farbe gekennzeichnet und sind, soweit sich das Gelände im Eigentum des Verbandes befindet, eingezäunt.
Die Fassungsbereiche der Bohrungen umfassen die Parzellen 649/195, 648/195 und einen Teil der Parzelle 132 auf der Gemarkung Wallerfangen.
Für die Lage und Ausdehnung des Wasserschutzgebiets und der einzelnen Zonen sind die Pläne des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 18. August 1970 maßgebend. Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: