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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Drei Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -, eine weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -. Aufgrund der anstehenden geologischen Formationen entfällt die Ausweisung einer engeren Schutzzone (Zone II).
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf folgende Grundstücke: (z.T. = zum Teil) Gemarkung Altheim (Bohrung I), Flur 01 Parz.-Nrn. 134/13, 176 z.T. Gemarkung Altheim (Bohrung II), Flur 11 Parz.-Nrn. 2711 z.T., 2711/2 z.T. Gemarkung Altheim (Bohrung III), Flur 02 Parz.-Nrn. 333 z.T., 334 z.T., 335 z.T., 336 z.T.
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Ihre Grenze wird wie folgt beschrieben: (Die Beschreibung erfolgt im Uhrzeigersinn; wesentliche Richtungspunkte sind durch fortlaufende Zahlen bezeichnet. Soweit Wasserschutzgebiete sich berühren, gilt die Straßen- bzw. Wegemitte als Grenze, im Übrigen gilt bei Feld- und Waldwegen der äußere Rand, bei Orts- und Landstraßen der innere Rand als Grenze). Punkt 1 befindet sich direkt nördlich der Zollsiedlung in Höhe der Kreuzung L.I.O. 101 mit dem von West nach Ost verlaufenden Feldweg. Die Grenze verläuft 220 m in östlicher Richtung, führt dabei durch Streuobstbestände und gelangt unter Beibehaltung der Richtung auf den Weg „Untere Mühle“. Die Grenze kreuzt diesen Weg 15 m vor der „Untermühle“ und quert entlang der Parzellengrenzen die „Bickenalb“ und ihren Seitenarm (Punkt 2). Die Grenze verläuft weiter entlang der rechten Uferseite der „Bickenalb“ und folgt ihrem Verlauf 120 m in nördliche Richtung. Bei einem Niederspannungskabel (Punkt 3) knickt die Grenze in östliche Richtung ab und verläuft 520 m entlang des Kabels, wobei sie den Feldweg vom „Wallenbacher Hof“ quert. Bei einem Niederspannungsraum (Punkt 4) schwenkt die Grenze nach Südosten auf einen Feldweg ein, der entlang des südwestlichen Waldrandes des „Burger Waldes“ verläuft. Diesem Feldweg folgt die Grenze 350 m. Bei einer Abzweigung (Punkt 5) biegt die Grenze in den nach Süden führenden Feldweg ein. Sie verläuft unter einer 20 kV-Leitung hindurch und folgt dem südlichen Feldweg 110 m über eine weitere Kreuzung mehrerer Feldwege, zunächst in östlicher Richtung, um nach 170 m wieder nach Süden zu schwenken. Dieser Weg lässt die Grenze nach weiteren 220 m auf die L.II.O. 201 treffen (Punkt 6). Nach der Querung der L.II.O. 201 „Hornbacher Straße“ knickt die Grenze nach Osten ab und verläuft 140 m parallel zur L.II.O. 201 bis zum Beginn einer scharfen Linkskurve der Landstraße. Dort biegt die Grenze in südöstlicher Richtung in einen Feldweg ein (Punkt 7) und verläuft 130 m entlang des Feldweges bis zu einer Abzweigung (Punkt 8). Bei der Abzweigung biegt die Grenze nach Südosten in den Feldweg Richtung „Großer Blieskasteler Wald“ ein und folgt diesem Weg an einem Waldparkplatz vorbei 300 m bis zu einer Abzweigung an den Hügelgräbern (Punkt 9). Bei der Abzweigung biegt die Grenze in den nach Süden führenden Waldweg ein und folgt dem Waldweg 890 m durch den „Großen Blieskasteler Wald“ und den „Stadtwald“ bis zu einer weiteren Abzweigung (Punkt 10). Hier knickt die Grenze in den Waldweg, der in südwestlicher Richtung verläuft, ab. Sie folgt ihm 1.000 m bis zur Kreuzung zweier Waldwege (Punkt 11) im „Großen Wald“. Hier biegt die Grenze in den nach Nordwesten führenden Waldweg ein und folgt seinem Verlauf 230 m bis zum Waldrand (Punkt 12). An diesem Punkt knickt die Grenze nach Südwesten ab und verläuft entlang des Waldrandes 90 m bis zur L.I.O. 103 aus Richtung Brenschelbach (Punkt 13). Die Grenze folgt 115 m der L.I.O. 103 in nordwestlicher Richtung bis zu einem abbiegenden Feldweg (Punkt 14) um dann nach der Querung der Landstraße in den gegenüberliegenden Feldweg nach Südwesten einzubiegen. Dem Feldweg folgt die Grenze 430 m in südwestlicher Richtung bis zu seinem Ende, wo ein Feldweg nach Südosten bzw. Nordwesten abzweigt (Punkt 15). Die Grenze folgt dem in nordwestlicher Richtung abbiegenden Feldweg 175 m (Punkt 16). Sie biegt wiederum in einen in nordwestlicher Richtung verlaufenden Feldweg ein und folgt diesem 400 m (Punkt 17). Danach knickt die Grenze nach Westen ab und verläuft 250 m quer durchs Gelände nördlich mehrerer Baumgruppen vorbei bis zu einem weiteren Feldweg (Punkt 18). Diesen Feldweg quert die Grenze und verläuft dann 210 m in nordwestlicher Richtung über die „Bickenalb“ bis zur L.I.O. 101 (Verlängerung „Lothringer Straße“) (Punkt 19). Am östlichen Fahrbahnrand der L.I.O. 101 aus Richtung Peppenkum folgt die Grenze 110 m der Straße Richtung Altheim. Sie überquert die Landstraße und trifft senkrecht zum Verlauf der Straße in nordwestlicher Richtung (Punkt 20) nach 40 m auf einen Feldweg. Dem Verlauf des Feldwegs folgt die Grenze 470 m in nordwestlicher Richtung und biegt im Anschluss an den Feldweg nach Nordosten ab (Punkt 21), um nach 90 m auf einen weiteren Feldweg (Punkt 22) zu treffen. Die Grenze folgt diesem Feldweg 390 m in nordwestlicher Richtung bis zu einer Abzweigung (Punkt 23), an der die Grenze in den nordöstlichen Ast eines Feldweges einbiegt und diesem 380 m folgt, bis sie auf die L.II.O. 201 „Neualtheimer Straße“ trifft (Punkt 24). Sie verläuft 20 m entlang der Landstraße und folgt nach Querung dieser Straße (Punkt 25) einem Feldweg 195 m in nordwestlicher Richtung bis zur L.II.O. 203 (Punkt 26). Dort folgt die Grenze 500 m dem Verlauf der L.II.O. 203 bis zur Einmündung in die L.I.O. 103 „Niedhammerstraße“ (Punkt 27). Sie verläuft weiter auf der östlichen Straßenseite entlang der L.I.O. 103 unter einer 20 kV-Leitung hindurch. Die Grenze folgt ca. 350 m dem Verlauf der L.I.O. 103 nach Nordwesten und biegt anschließend nach Osten in einen Feldweg ein (Punkt 28). Die Grenze folgt der Richtung des Feldweges 350 m und kreuzt dabei zunächst einen Feldweg, der von Nordwesten nach Südosten führt, und stößt dann auf eine Abzweigung von der aus Feldwege in südöstliche, nordwestliche und nordöstliche Richtung verlaufen (Punkt 29). Die Grenze folgt dem Feldweg, der nach Nordosten führt 160 m und gelangt zu einer weiteren Abzweigung dreier Feldwege, die jeweils in südwestliche, nordwestliche bzw. östliche Richtung führen (Punkt 30). Grenzpunkt 30 liegt in der Gemarkung Böckweiler. Die Grenzpunkte 28 bis 30 bilden gleichzeitig die Grenze zum Wasserschutzgebiet Bliestal (Zone III). Die Grenze biegt bei der Abzweigung in den in östlicher Richtung verlaufenden Feldweg ein und gelangt nach 610 m nördlich der Zollsiedlung zur L.I.O. 101 und somit wieder zu Punkt 1 der Grenzbeschreibung.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Übersichtslageplan mit Einzeichnung der Schutzzone III, den drei Bohrungen sowie den Punkten zur Grenzbeschreibung i. M. 1:10.000,
Flurkartenausschnitt mit Fassungsbereich Bohrung I i.M. 1:1.000,
Flurkartenausschnitt mit Fassungsbereich Bohrung II i.M. 1:1.000,
Flurkartenausschnitt mit Fassungsbereich Bohrung III i.M. 1:1.000.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei: Die Pläne können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
der Stadt Blieskastel,
dem Saarpfalz-Kreis - untere Wasserbehörde - in Homburg,
dem Saarpfalz-Kreis - untere Bauaufsichtsbehörde - in Homburg,
dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde - in Saarbrücken,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in den Absätzen 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung abgegrenzt.