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Das Schutzgebiet besteht aus Fassungsbereich: Zone I = rot gekennzeichnet engere Schutzzone: Zone II = blau gekennzeichnet weitere Schutzzone: Zone III = grün gekennzeichnet
Nähere Beschreibung des Schutzgebiets:
Die Fassungsbereiche umfassen die Parzellen 70/28 (Bohrung I) und 56/1 (Bohrung II) auf Gemarkung Itzbach, Flur 5. Die Fassungsbereiche sind eingezäunt.
Die engere Schutzzone umfasst die Grundstücke Gemarkung Itzbach, Flur 5, Parzellen: 513/1, 514/1, 515/1, 515/2, 804, 803/7, 803/6, 803/5, 657/4, 658/3, 416/8, 644/11, 645/11, 12, 13, 468/15, 468/16, 423/17, 424/17, 424/18, 384/104, 566/37, 798/38, 799/39, 800/40, 801/40, 802/41, 312/42, 313/42, 313/43, 313/44, 479/45, 480/45, 436/46, 437/41, 437/49, 437/50, 379/51, 366/42, 557/52, 56/2, 591/59, 592/59, 500/61, 70/29, 36, 35, 487/32, 362/31, 30/4, 30/3, 30/2, 30/1, 845/30, 847/30, 846/30, 516/30, 405/28, 795/294, 796/294, 797/294, 543/295, 544/295, 545/295, 546/297, 547/297, 548/297, 548/298, 548/299, 291, 293, 292, 290/2, 290/1, 461/289, 540/288, 539/288, 538/288, 287, 347/286, 786/131, 787/132, 787/ 133, 787/134, 135, 787/136, 523/137, 524/137, 525/137, 526/137.
Die Grenze der weiteren Schutzzone verläuft, beginnend im Ortsteil Itzbach im Bereich „Beim Schloss“ in Flur 5, entlang der Kirchstraße zunächst in nördlicher und dann in nordwestlicher Richtung bis zur Gartenstraße, schwenkt von dort nach Westen und überquert dabei einen nach Gisingen führenden Weg; führt an der Grenze der Parzelle 514 in südwestlicher Richtung, um dann an der gemeinsamen Parzellengrenze der Parzellen 30 und 515/30 in nordwestlicher Richtung bis zu dem die gemeindeeigene Waldparzelle 30 durchschneidenden Waldweg. An diesem Waldweg entlang verläuft sie in südwestlicher Richtung bis auf die Verlängerung der südwestlichen Grenze der Parzelle 509/51 in Flur 4. Entlang dieser Parzelle verläuft die Grenze bis zum Ende der Parzelle 395/120 nach Südosten, wobei eine weitere Überquerung des vorher schon genannten Weges nach Gisingen erfolgt, führt dann eine kurze Strecke nach Nordosten und weiter nach Südosten bis zur Parzelle 477/268 in Flur 5 und von dort weiter in nordöstlicher Richtung bis sie in der Kirchstraße im Bereich „Beim Schloss“ an den Ausgangspunkt anbindet.
Die Grenzen des Schutzgebiets sind in dem Lageplan vom 18. Mai 1973 i. M. 1:1.250 eingetragen. Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt:
bei dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde,
bei dem Landkreis Saarlouis, untere Wasserbehörde,
bei dem Landkreis Saarlouis, untere Bauaufsichtsbehörde,
bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.
bei dem Landesamt für Umweltschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnung der in Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind einzuzäunen, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
An allen, das Schutzgebiet berührenden öffentlichen Straßen (§ 1 Abs. 1 FStrG; § 2 Saarl. StrG) sind Hinweiszeichen gemäß § 42 StVO, Zeichen Nr. 354, anzubringen.