Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) betreffend die Wassergewinnungsanlage des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ in Wallerfangen Vom 15. März 1973
Soweit auf Grund dieser Verordnung eine Maßnahme getroffen wird, die eine Enteignung oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, wird dafür nach §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung geleistet.
§ 6 WasSchGGauSüdV SL
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