§ 10 WasSchGScheidtV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt St. Ingbert (Wasserschutzgebietsverordnung Saarbrücken/Scheidter Tal) Vom 28. Dezember 1993Entschädigung, AusgleichZitatstelle…Eingriff enthält, hat der Begünstigte hierfür nach den §§ 19 Abs. 3; 20 WHG in Verbindung mit § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt St. Ingbert (Wasserschutzgebietsverordnung Saarbrücken/Scheidter Tal) Vom 28. Dezember 1993
§ 6 WasSchGGauSüdV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) betreffend die Wassergewinnungsanlage des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ in Wallerfangen Vom 15. März 1973Zitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, wird dafür nach §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung geleistet.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) betreffend die Wassergewinnungsanlage des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ in Wallerfangen Vom 15. März 1973
§ 6 WasSchGOrmesheimV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) betreffend die Wassergewinnungsanlage der Gemeinde Mandelbachtal Vom 5. Mai 1972Zitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, wird dafür nach §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung geleistet.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) betreffend die Wassergewinnungsanlage der Gemeinde Mandelbachtal Vom 5. Mai 1972
§ 6 WasSchGRehlingenV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets betreffend die Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg Vom 23. Juni 1973Zitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff darstellt, wird dafür nach §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung geleistet.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets betreffend die Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg Vom 23. Juni 1973
§ 7 NatGSulzbV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in der Gemarkung Rentrisch und Scheidt gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Stadt Sulzbach (Wasserschutzgebietsverordnung Sulzbach/Scheidter Tal) Vom 30. November 1984EntschädigungZitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, ist dafür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in der Gemarkung Rentrisch und Scheidt gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Stadt Sulzbach (Wasserschutzgebietsverordnung Sulzbach/Scheidter Tal) Vom 30. November 1984
§ 7 WasSchDiffBerusV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in den Gemarkungen Differten und Berus gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Saarbergwerke AG, Saarbrücken Vom 20. März 1984EntschädigungZitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, ist dafür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in den Gemarkungen Differten und Berus gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Saarbergwerke AG, Saarbrücken Vom 20. März 1984
§ 7 WasSchGBesseringenV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Stadtteilen Merzig, Brotdorf und Besseringen der Kreisstadt Merzig und den Ortsteilen Losheim, Hausbach und Bachem der Gemeinde Losheimam See (Wasserschutzgebietsverordnung Heimlingertal, Seffersbachtal, Franzenbach und Besseringen) Vom 23. April 1991Entschädigung, AusgleichZitatstelle…enteignungsgleichen Eingriff enthält, hat der Begünstigte hierfür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG i.V.m. § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Stadtteilen Merzig, Brotdorf und Besseringen der Kreisstadt Merzig und den Ortsteilen Losheim, Hausbach und Bachem der Gemeinde Losheimam See (Wasserschutzgebietsverordnung Heimlingertal, Seffersbachtal, Franzenbach und Besseringen) Vom 23. April 1991
§ 7 WasSchGBettingenV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die in der Gemeinde Schmelz gelegenen Wassergewinnungsanlagen (Wasserschutzgebietsverordnung Hüttersdorf/Bettingen) Vom 5. Januar 1990EntschädigungZitatstelle…enteignungsgleichen Eingriff enthält, hat der Begünstigte hierfür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG i.V.m. § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die in der Gemeinde Schmelz gelegenen Wassergewinnungsanlagen (Wasserschutzgebietsverordnung Hüttersdorf/Bettingen) Vom 5. Januar 1990
§ 7 WasSchGBierfeldV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Nonnweiler und der Verbandsgemeinde Hermeskeil (Wasserschutzgebietsverordnung „Bierfeld“) Vom 13. Januar 2004Entschädigung, AusgleichZitatstelle…enteignungsgleichen Eingriff enthält, hat der Begünstigte hierfür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG i.V.m. § 100 SWG bzw. § 15 LWG Rh.-Pf. Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Nonnweiler und der Verbandsgemeinde Hermeskeil (Wasserschutzgebietsverordnung „Bierfeld“) Vom 13. Januar 2004
§ 7 WasSchGBliestalV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der im Bliestal gelegenen Wassergewinnungsanlagen (Wasserschutzgebietsverordnung Bliestal) Vom 24. August 1990Entschädigung, AusgleichZitatstelle…enteignungsgleichen Eingriff enthält, hat der Begünstigte hierfür nach den §§ 19 Abs. 3, WHG i.V.m. § 100 SWG bzw. § 15 LWG Rh.-Pf. Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der im Bliestal gelegenen Wassergewinnungsanlagen (Wasserschutzgebietsverordnung Bliestal) Vom 24. August 1990
§ 7 WasSchGHargartenV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der auf Gemarkung Hargarten und Reimsbach gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Beckingen (Wasserschutzgebietsverordnung Hargarten) Vom 1. August 1986EntschädigungZitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, ist dafür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der auf Gemarkung Hargarten und Reimsbach gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Beckingen (Wasserschutzgebietsverordnung Hargarten) Vom 1. August 1986
§ 7 WasSchGHirKasbruchtalV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der im Hirschberg- und Kasbruchtal gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung AG Neunkirchen, Norduferstraße 22, 66538 Neunkirchen (Wasserschutzgebietsverordnung Hirschberg- und Kasbruchtal) Vom 6. März 1986EntschädigungZitatstelle…oder einen enteignungsgleichen Eingriff enthält, ist dafür nach den §§ 19 Abs. 3, 20 WHG und § 100 SWG Entschädigung zu leisten.Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der im Hirschberg- und Kasbruchtal gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung AG Neunkirchen, Norduferstraße 22, 66538 Neunkirchen (Wasserschutzgebietsverordnung Hirschberg- und Kasbruchtal) Vom 6. März 1986