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Der Fassungsbereich der Bohrungen wurde mit roter Farbe gekennzeichnet. Der Grenzabstand zu den Bohrungen beträgt überall mindestens 10 m. Der Fassungsbereich der Brunnen liegt auf dem Flurstück 3 der Gemarkung Rehlingen und ist eingezäunt.
Die engere Schutzzone wurde mit blauer Farbe gekennzeichnet. Für die Festlegung der Grenzen wurden überwiegend Parzellengrenzen herangezogen. Nur dort, wo dies durch die Größe der Parzellen nicht möglich war, wurden um die Bohrungen ein Kreis mit dem im Gutachten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes angegebenen Radius von 90 m gezogen. Von der engeren Schutzzone sind folgende Parzellen auf der Gemarkung Rehlingen Flur 9 eingeschlossen:
481/1, 588/11, 589/1, 477/2, 478/2, 3, 340/4, 341/4, 5, 6, 7, 327/8, 328/8, 9, 596/121, 595/120, 523/119, 524/119, 525/119, 526/119, 118, 117, 116, 115, 449/114, 448/114, 447/114, 113, 112, 111, 110, 521/109, 522/109, 108, 107, 122, 123, 391/124, 126, 127, 499/128, 500/128, 437/129, 438/129, 458/130, 459/131, 453/134, 454/134, 455/134, 417/135, 488/135, 489/135, 446/212, 445/212, 210, 209, 208, 207, 444/204, 203, 202, 201, 397/199, 198, 197, 345/196, 570/195, 569/194, 492/192 und Teile der Parzellen 3 und 161/2 auf Flur 6.
Für die Lage und Ausdehnung des Wasserschutzgebiets und die einzelnen Zonen sind die Pläne des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 14. März 1970 maßgebend.