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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Drei Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -, drei engere Schutzzonen (Zone II) - blau gekennzeichnet -, eine weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet.
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile folgender Grundstücke: Gemarkung Saarwellingen, Flur 9, Parz.- Nrn. 236/17, 2 36/18, 236/19 Brunnen 1 Gemarkung Saarwellingen, Flur 7, Parz.- Nr. 10/2 Brunnen 2 Gemarkung Saarwellingen, Flur 13, Parz.- Nr. 46/8 Brunnen 3
Die engeren Schutzzonen umfassen folgende Grundstücke auf Gemarkung Saarwellingen (z. T. = zum Teil): Brunnen 1: Flur 9, Parz.-Nrn. 125 z. T., 188/1, 188/2, 189/1 z. T., 190/1, 190/2, 190/3, 195/51 z. T., 234/13, 234/14 z. T., 234/15 z. T., 234/17, 234/18, 234/19, 234/20, 234/21, 234/23, 234/24 z. T., 235/10, 235/11, 235/12, 236/1, 236/2, 236/3, 236/4, 236/10, 236/11, 236/12, 236/13, 236/14, 236/15, 236/16, 236/17 z. T., 236/18 z. T., 236/19 z. T., 236/20, 236/21, 236/22 z. T., 243/1, 244/1, 245/1, 246/3, 247/4, 248/4, 249/3; Brunnen 2: Flur 7, Parz.-Nrn. 5/4, 5/5 z. T., 5/6 z. T., 9/5, 9/6, 9/9, 9/10, 10/1, 10/2 z. T., 10/3, 11/1, 11/2, 11/3, 11/4, 11/5, 11/6, 11/7, 122/4 z. T.; Brunnen 3: Flur 7, Parz.-Nrn. 293/5, 330/43 z. T.; Flur 8, Parz.-Nrn. 203/8, 203/13 z. T., 206/3, 206/4, 206/5, 207, 209/1, 210, 211, 212, 213, 214/1; Flur 13, Parz.-Nrn. 16/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 17/9, 19/1, 19/2, 19/3, 19/4, 20/1, 20/2, 46/3, 46/5, 46/6, 46/7, 46/8 z. T., 46/9, 46/10, 46/11, 46/12, 46/13, 46/14, 46/15, 46/16, 46/23, 46/24, 46/25, 46/26, 46/27, 46/28.
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Bei Feld- und Waldwegen gilt der äußere Rand, bei Orts- und Landstraßen der dem Wasserschutzgebiet zugelegene Rand als Grenze. Der Grenzverlauf ergibt sich aus den Punkten 1 - 25 und wird wie folgt beschrieben: Der Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung befindet sich in Saarwellingen in Höhe des Anwesens Nr. 29 der „Schwarzenholzer Straße“ (L 141), gegenüber der Einmündung eines asphaltierten Feldwirtschaftsweges. Punkt 1 - 2: Entlang der „Schwarzenholzer Straße“ ca. 450 m in nordwestlicher Richtung bis zur „Reisbacher Straße“ (L 339). Punkt 2 - 3: Ca. 150 m in östlicher Richtung entlang der „Reisbacher Straße“ bis in Höhe des Anwesens Nr. 14. Punkt 3 - 4: Nach Querung der „Reisbacher Straße“ ca. 320 m in nordöstlicher Richtung, zunächst entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Anwesens „Reisbacher Straße 17“, anschließend über freies Feld, dann entlang eines unbefestigten Feldwirtschaftsweges bis zu dessen Einmündung in einen asphaltierten Wirtschaftsweg. Punkt 4 - 5: Ca. 350 m in nordnordwestlicher Richtung bis zur Verlängerung der Straße „Im Rotwäldchen“. Punkt 5 - 6: In südwestlicher Richtung ca. 600 m entlang der Straße „Im Rotwäldchen“ bis zur Einmündung der Straße „An der Herrnacht“. Punkt 6 - 7: Ca. 500 m in nordwestlicher Richtung, zunächst der Straße „An der Herrnacht“, dann deren Verlängerung sowie der östlichen Grenze des Friedhofs folgend, anschließend durch freies Gelände, bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze des Anwesens „Lebacher Straße 96“. Punkt 7 - 8: Von der hinteren Grundstücksgrenze des Anwesens „Lebacher Straße 96“ ca. 50 m in östlicher Richtung. Punkt 8 - 9: Nach Querung des „Heßbachs“ ca. 270 m in nordwestlicher Richtung, zunächst entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Anwesens „Lebacher Straße 102“, dann, nach Querung der „Lebacher Straße“, entlang der „Heßbachstraße“ bis zu deren Einmündung in die „Bilsdorfer Straße“. Punkt 9 - 10: In nordöstlicher Richtung ca. 170 m entlang der „Bilsdorfer Straße“ bis zum Eingang des Schwimmbades. Punkt 10 - 11: Ca. 150 m in westlicher Richtung entlang eines Waldweges bis zu einer Waldwegekreuzung. Punkt 11 - 12: Dem in nordöstlicher Richtung abzweigenden Waldweg ca. 1.300 m folgend bis zu einer weiteren Waldwegekreuzung an der Gemarkungsgrenze. Punkt 12 - 13: Ca. 600 m in südöstlicher Richtung bis zur Einmündung des Waldweges in einen weiteren Waldweg in Höhe des Wildparks. Punkt 13 - 14: Ca. 20 m nach Nordosten durch den Wald, anschließend ca. 10 m nach Süden, dann ca. 250 m dem Verlauf eines Waldweges zunächst nach Osten folgend, dann in Höhe eines Teiches nach Süden abknickend, bis zur L 142 (Einfahrt Parkplatz Wildpark). Punkt 14 - 15: In nordöstlicher Richtung ca. 90 m entlang der L 142 bis zur Abzweigung eines in Richtung Osten verlaufenden Feldweges. Punkt 15 - 16: Entlang des v. g. Feldweges ca. 350 m in östlicher Richtung bis zu einer Wegbiegung. Punkt 16 - 17: Dem Verlauf des v. g. Weges ca. 800 m in südöstlicher Richtung folgend entlang des Waldrandes bis zu einer Wegekreuzung (die Punkte 17 bis 24 bilden den gemeinsamen Grenzverlauf mit dem Wasserschutzgebiet „Saarwellingen-Ost“). Punkt 17 - 18: Ca. 450 m in südwestlicher Richtung, den „Heßbach“ querend, bis zur Einmündung eines Wirtschaftsweges. Punkt 18 - 19: In südlicher Richtung ca. 950 m durch den Wald über die Anhöhe „Vorderer Weiherkopf“ zur L 339 („Reisbacher Straße“). Nach Querung der Landstraße sowie des „Ellbaches“ bis zum Böschungsfuß des Geländeabrisses „Ellbachaue“. Punkt 19 - 20: Ca. 100 m entlang der Böschung in Richtung Südosten. Punkt 20 - 21: In südwestlicher Richtung ca. 230 m bis zu einem aus Richtung „Hardtwald“ kommenden, zur L 339 führenden Feldweg. Punkt 21 - 22: Nach Querung des v. g. Feldweges parallel zum Waldrand ca. 350 m über freies Feld nach Süden, den „Lohbach“ querend, bis zur L 141 („Schwarzenholzer Straße“). Punkt 22 - 23: Ca. 50 m entlang der L 141 nach Südosten. Punkt 23 - 24: Zunächst ca. 350 m entlang eines in südwestliche Richtung verlaufenden Feldweges, dann ca. 50 m nach Westen, anschließend weitere 350 m nach Südwesten bis zum Waldrand. Punkt 24 - 25: Die gemeinsame Grenze mit dem Wasserschutzgebiet „Saarwellingen-Ost“ verlassend ca. 730 m entlang des Waldrandes nach Westen bis zu einer Wegekreuzung. Punkt 25 - 1: Ca. 800 m in nördlicher Richtung entlang eines Feldweges zurück zur „Schwarzenholzer Straße“ (L 141), dem Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen:
Übersichtsplan i. M. 1 : 10.000 mit Einzeichnung der Schutzzone III, der Punkte zur Grenzbeschreibung sowie der Gemarkungsgrenze,
Übersichtsplan i. M. 1 : 10.000 mit Einzeichnung der Schutzzonen III und II sowie der Wassergewinnungsanlagen,
Übersichtsplan Schutzzonen II i. M. 1 : 5.000,
Auszug aus der Flurkarte i. M. 1 : 1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone II und der Schutzzone I (Brunnen 1),
Auszug aus der Flurkarte i. M. 1 : 1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone II und der Schutzzone I (Brunnen 2),
Auszug aus der Flurkarte i. M. 1 : 1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone II und der Schutzzone I (Brunnen 3).
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei Die Pläne können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
der Gemeinde Saarwellingen, Schlossplatz 1, 66793 Saarwellingen,
dem Landkreis Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 4 - 6, 66740 Saarlouis,
dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport - Landesplanungsbehörde -, Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in den Absätzen 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung abgegrenzt.