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Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den von den Stadtwerken Sulzbach - Technisches Büro - im Mai 1984 aufgestellten und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plänen [1] eingetragen. Dies sind
der Übersichtsplan i. M. 1:10.000,
die Flurkarte i. M. 1:1.000 (Schutzzone I),
die Flurkarte i. M. 1:1.000 (Schutzzone II),
der Übersichtsplan i. M. 1:5.000 (Schutzzone III).
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke Gemarkung Rentrisch, Flur 10, Parzelle 50/4, Flur 19, Parzelle 58 und Flur 17, Parzellen 13/1 und 1/15 (Bohrung 4 und Hausbrunnen), Gemarkung Scheidt, Flur 4, Parzellen 253/21 und 352/23 (Bohrung 5a). Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf Gemarkung Rentrisch, Flur 10, 17 und 19, Gemarkung Scheidt, Flur 4 und 14. Die weitere Schutzzone gliedert sich in zwei Teilbereiche. Die Grenzen der Teilbereiche sind aus der als Anlage [1] abgedruckten Karte ersichtlich.
den Fassungsbereich (Zone I) - rot gekennzeichnet -,
die engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -,
die weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Die Pläne können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt,
bei der Mittelstadt St. Ingbert.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.