WasSchGRehlingenV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBesondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung§ 7 WasSchGRehlingenV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets betreffend die Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg Vom 23. Juni 1973 § 6§ 8 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiKI-Hinweise anzeigenZuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hilfreich:0 Nicht hilfreich:0 § 6§ 8